Wer innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf mehr als 15 % des Gebäudewerts netto renoviert, kann diese Kosten nicht sofort absetzen. Sie werden dann über die AfA verteilt.
Im Detail: Rechenweg, Rechtsgrundlage, Bankpraxis
Anschaffungsnahe Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG: Instandsetzungs- und Modernisierungskosten innerhalb von 3 Jahren nach Anschaffung, die ohne USt 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten übersteigen. Beispiel (fiktiv, Mustermappe): Gebäude-Anschaffungskosten 151.826,40 € (80 % von 189.783 €) → Grenze 22.773,96 € netto.