Kurz gesagt
Ein kalkulatorischer Abschlag für Leerstand und ausbleibende Mietzahlungen. Er gehört in jede seriöse Renditerechnung, auch wenn die Wohnung aktuell vermietet ist.
Nächster Schritt: Leerstand in Prozent im Rechner auf der Startseite eintragen.
Im Detail: Rechenweg, Rechtsgrundlage, Bankpraxis
Üblich sind 2 % der Jahresnettokaltmiete für Wohnraum (angelehnt an § 29 II. BV), bei schwierigen Lagen oder Gewerbe mehr. Beispiel (fiktiv): 9.360 € × 2 % = 187,20 € pro Jahr.