Kurz gesagt
Bei vermieteten Immobilien ist der Gewinn aus einem Verkauf nach mehr als zehn Jahren zwischen Kauf und Verkauf in der Regel steuerfrei. Selbstgenutzte Immobilien haben eigene Regeln.
Nächster Schritt: Kaufdatum unter „Fristen“ eintragen und die Termine als Kalenderdatei speichern.
Im Detail: Rechenweg, Rechtsgrundlage, Bankpraxis
Private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Ausnahme bei Selbstnutzung im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren. Bei Verkauf innerhalb der Frist wird der Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz versteuert; die AfA erhöht dabei den Gewinn.