Zahlt der Mieter trotz Mahnung nicht, können Sie beim Mahngericht einen Mahnbescheid beantragen – online über das offizielle Portal der Justiz unter online-mahnantrag.de, ohne Anwalt. Widerspricht der Mieter nicht, folgt der Vollstreckungsbescheid; damit kann vollstreckt werden.
Im Detail: Rechenweg, Rechtsgrundlage, Bankpraxis
Das Mahnverfahren prüft nicht, ob die Forderung besteht – es ist schnell und günstig. Ablauf: Antrag → Mahnbescheid wird zugestellt → der Mieter hat zwei Wochen für einen Widerspruch → ohne Widerspruch beantragen Sie den Vollstreckungsbescheid → danach Vollstreckung, z. B. durch Gerichtsvollzieher oder Kontopfändung. Bei Widerspruch geht die Sache ins normale Gerichtsverfahren. Die Gerichtsgebühr richtet sich nach der Forderungshöhe, wird zunächst von Ihnen vorgestreckt und ist vom Schuldner zu erstatten. Für eine Räumung reicht das Mahnverfahren nicht – dafür braucht es eine Räumungsklage.