Höchstmiete nach Kappungsgrenze und ortsüblicher Vergleichsmiete, Termine nach §§ 558, 558b BGB – und ein Briefentwurf zum Anpassen.
Angaben
Grenze ortsübliche Vergleichsmiete
910,00 €
Grenze Kappung (20 % auf die Miete vor drei Jahren)
900,00 €
Zulässige neue Nettokaltmiete
900,00 €(begrenzt durch Kappungsgrenze)
Erhöhung pro Monat
100,00 €
Verlangen frühestens (§ 558 Abs. 1 S. 2 BGB)
Datum der letzten Erhöhung eintragen
Neue Miete ab (§ 558b Abs. 1 BGB)
–
Zustimmungsfrist des Mieters
bis Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang
Briefentwurf
Vorlage zum Anpassen. Das Verlangen muss in Textform erklärt und begründet werden (z. B. mit dem Mietspiegel, § 558a BGB). Bei mehreren Mietern an alle richten.
Stand Oktober 2026, ohne Gewähr. Reines technisches Analyse-, Informations- und Vorbereitungsinstrument. Keine Kreditvermittlung oder Darlehensberatung (§ 34i GewO, KWG), keine Steuerberatung (StBerG), keine Rechtsdienstleistung (RDG).