Kurz gesagt: In der Haushaltsrechnung stellt die Bank Ihre monatlichen Einnahmen allen Ausgaben gegenüber – einschließlich der künftigen Kreditrate. Bleibt danach ein ausreichender Überschuss, gilt die Rate als tragbar. Für die Lebenshaltung setzen viele Banken eigene Pauschalen je Person an; eine für alle Institute einheitliche Pauschale gibt es nicht.
Gesetzlich ist die Bank verpflichtet, Ihre Kreditwürdigkeit sorgfältig zu prüfen und dabei Einkommen, Ausgaben und andere finanzielle Verpflichtungen zu berücksichtigen (§ 505b BGB). Wie sie das im Detail tut, legt sie selbst fest.
So ist eine Haushaltsrechnung aufgebaut
Einnahmen
- Nettoeinkommen aller Darlehensnehmer (meist aus den letzten Gehaltsabrechnungen, bei Selbstständigen aus Steuerbescheiden)
- Kindergeld (259 € je Kind im Jahr 2026)
- Mieteinnahmen, häufig nur anteilig angerechnet
- Weitere regelmäßige Einkünfte, sofern nachweisbar und dauerhaft
Ausgaben
- Lebenshaltung (pauschal oder nach Ihren Angaben)
- Laufende Kosten der neuen Immobilie: Hausgeld bzw. Nebenkosten, Rücklage
- Bestehende Kreditraten, Leasing, Ratenkäufe
- Private Kranken- und Pflegeversicherung, Unterhalt, private Vorsorgeverträge
- Kosten weiterer Immobilien
- Die neue Kreditrate
Die bisherige Kaltmiete entfällt bei selbst genutztem Eigentum und taucht deshalb nicht mehr auf. Bei einer Kapitalanlage bleibt sie bestehen; dafür kommen anteilig die Mieteinnahmen des neuen Objekts hinzu.
Lebenshaltungspauschalen: warum jede Bank anders rechnet
Statt jede einzelne Ausgabe zu prüfen, setzen viele Institute für Essen, Kleidung, Mobilität, Kommunikation und Freizeit einen Pauschalbetrag an – für die erste Person höher, für jede weitere Person und jedes Kind niedriger. Höhe und Staffelung sind Betriebsinterna der Bank und unterscheiden sich. Manche Institute fragen zusätzlich Ihre tatsächlichen Ausgaben ab und verwenden den höheren der beiden Werte.
ImmoAdv nennt deshalb keine angeblichen „Bankpauschalen“, sondern verwendet ein offengelegtes Modell: 1.000 € für die erste erwachsene Person, 350 € für jede weitere und 350 € je Kind. Diese Werte sind Annahmen, keine Bankvorgabe, und lassen sich im Checker durch Ihre eigenen Zahlen ersetzen. Wer seine Ausgaben aus den Kontoauszügen der letzten drei Monate kennt, hat für das Bankgespräch die bessere Grundlage.
Beispiel: Familie mit einem Kind
Ein Paar mit einem Kind hat 4.200 € Haushaltsnetto einschließlich Kindergeld und plant 300.000 € Darlehen. Im Modell ergibt sich: Lebenshaltung 1.000 € + 350 € + 350 €, laufende Objektkosten 250 €, Rate 1.550 €. Was danach übrig bleibt, zeigt der Checker oben. Liegt der Überschuss unter 10 % des Nettos, wertet das Modell das als erhöhten Prüfbedarf – nicht als Ablehnung, sondern als Hinweis auf einen dünnen Puffer.
Die eigene Haushaltsrechnung bankfertig vorbereiten
- Einnahmen mit Belegen sammeln: letzte drei Gehaltsabrechnungen, Dezember-Abrechnung, Kindergeldnachweis.
- Ausgaben aus drei Monaten Kontoauszügen ableiten und nach festen und variablen Kosten trennen.
- Alle Verträge mit monatlicher Belastung auflisten – auch kleine Ratenkäufe.
- Die laufenden Kosten der Immobilie realistisch schätzen, bei Wohnungen aus der Hausgeldabrechnung.
- Eine Reserve festlegen, die nicht in den Kauf fließt.
Im kostenlosen ImmoAdv-Konto lässt sich die Haushaltsrechnung strukturiert erfassen und zusammen mit der Selbstauskunft für das Bankgespräch aufbereiten.
Häufige Fragen
Welche Pauschale setzen Banken für Lebenshaltung an?
Das legt jedes Institut selbst fest; eine einheitliche Pauschale gibt es nicht. Üblich ist eine Staffelung nach Personen im Haushalt. ImmoAdv rechnet mit einem offengelegten Modell, das Sie durch eigene Zahlen ersetzen können.
Zählt die bisherige Miete in der Haushaltsrechnung?
Bei selbst genutztem Eigentum nicht, weil sie mit dem Einzug entfällt. Stattdessen kommen die laufenden Kosten der eigenen Immobilie hinzu.
Wird Kindergeld als Einkommen angerechnet?
Viele Banken berücksichtigen Kindergeld als Einnahme. Gleichzeitig steigen mit jedem Kind die angesetzten Lebenshaltungskosten.
Wie hoch sollte der Überschuss sein?
Eine feste Grenze gibt es nicht. Das ImmoAdv-Modell verlangt für „tragfähig“ mindestens 10 % des Haushaltsnettos als Puffer.
Grenzen dieser Rechnung
Das Modell kennt keine individuellen Bankpauschalen, keine Steuererstattungen und keine unregelmäßigen Ausgaben. Es ersetzt nicht die Haushaltsrechnung des Kreditinstituts.