Nur der Gebäudeanteil wird abgeschrieben. Er ergibt sich aus Kaufpreis minus Bodenwert. Den Bodenwert schätzen Sie mit dem Bodenrichtwert (BORIS) mal Grundstücksfläche bzw. Ihrem Miteigentumsanteil.
Im Detail: Rechenweg, Rechtsgrundlage, Bankpraxis
Die Finanzverwaltung teilt nach dem Verhältnis der Verkehrswerte von Boden und Gebäude auf (BFH-Rechtsprechung); Hilfsmittel ist die „Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück“ des BMF. Bodenwert = Bodenrichtwert × Grundstücksfläche (bei Eigentumswohnungen × Miteigentumsanteil). Eine Aufteilung im Kaufvertrag wird grundsätzlich anerkannt, wenn sie die realen Wertverhältnisse nicht grundlegend verfehlt (BFH, Urteil vom 16.09.2015 – IX R 12/14). In teuren Lagen ist der Bodenanteil hoch, entsprechend sinkt die AfA. Ein Gutachten eines Sachverständigen kann sich lohnen, wenn die Arbeitshilfe einen unplausibel hohen Bodenwert ergibt.