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Sind Schuldzinsen auch nach dem Verkauf noch absetzbar?

Steuern & Werbungskosten

Kurz gesagt

Unter Umständen ja: Reicht der Verkaufserlös nicht, um das Darlehen abzulösen, können die weiter anfallenden Zinsen als nachträgliche Werbungskosten absetzbar bleiben. Vorfälligkeitsentschädigungen beim Verkauf sind dagegen in der Regel Veräußerungskosten.

Im Detail: Rechenweg, Rechtsgrundlage, Bankpraxis

Nach der Rechtsprechung (BFH, Urteil vom 08.04.2014 – IX R 45/13) sind Schuldzinsen für ein Darlehen, das zur Anschaffung einer vermieteten Immobilie aufgenommen wurde, nach deren Veräußerung als nachträgliche Werbungskosten abziehbar, soweit der Veräußerungserlös nicht zur Tilgung ausreicht. Eine Vorfälligkeitsentschädigung, die wegen des Verkaufs anfällt, zählt grundsätzlich zu den Veräußerungskosten (relevant bei Verkauf innerhalb der 10-Jahres-Frist, § 23 EStG) und nicht zu den Werbungskosten aus Vermietung.

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